So funktioniert das Altersvorsorgedepot ab 2027 (+Rechenbeispiele)

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Ab 2027 sparst du staatlich gefördert in ETFs für die Rente, mit bis zu 540 € Grundzulage im Jahr. Trade Republic und Scalable Capital haben ihre Konditionen vorgestellt: der Vergleich, plus Rechenbeispiele und Frühstartrente.

Sparschwein als Symbol für das Altersvorsorgedepot ab 2027

Es ist beschlossene Sache: Deutschland bekommt eine neue, kapitalmarktbasierte Altersvorsorge. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Das Herzstück ist das Altersvorsorgedepot, mit dem du ab dem 1. Januar 2027 staatlich gefördert und kostengünstig in ETFs und Fonds für deine Rente sparen kannst. Es ist der Nachfolger der gescheiterten Riester-Rente und für ETF-Anleger ein echter Paradigmenwechsel.

Neu im Oktober 2026: Der Preiskampf ist voll entbrannt. Trade Republic hat am 13. Oktober 2026 ein Altersvorsorgedepot ohne Depot- und Sparplangebühren vorgestellt und will die Fondskosten von mehreren Dutzend ETFs „langfristig“ übernehmen. Scalable Capital hatte vier Tage vorher mit einem „Rentenbonus“ nachgelegt, der die laufenden Kosten von 17 ETFs erstattet. Dazu kommen erste Preise von Sparkassen, DWS, Union Investment, flatexDEGIRO und Smartbroker+. Was das für dich bedeutet, steht weiter unten im Abschnitt zu den Anbietern.

Dieser Artikel erklärt dir von Grund auf und ohne Vorwissen, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert: wie hoch die Förderung wirklich ausfällt, was es kosten darf, wie die Steuer funktioniert, wann du an dein Geld kommst und was die Frühstartrente für deine Kinder bedeutet. Stand: 13. Oktober 2026.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Start: Die neuen Verträge können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das Gesetz selbst ist bereits in Kraft.
  • Förderung: Der Staat gibt 50 Cent pro Euro auf deine ersten 360 € im Jahr und 25 Cent pro Euro auf Beiträge bis 1.800 €, macht maximal 540 € Grundzulage jährlich.
  • Kinder: Bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr. Berufseinsteiger unter 25 bekommen einmalig 200 € extra.
  • Kosten: Der Deckel von 1,0 % gilt nur für das Standarddepot. Wer selbst auswählt, kann deutlich günstiger fahren, ein Versicherungsmantel kann teurer sein.
  • Erste Konditionen: Trade Republic und Scalable Capital verlangen keine Depot- und Sparplangebühren. Trade Republic will die ETF-Kosten im Standarddepot „langfristig“ übernehmen, Scalable zugesagt nur bis Ende 2027. Sparkassen (Deka) starten mit rund 0,1 % pro Jahr. Verbindlich ist noch keine dieser Angaben.
  • Selbst rechnen: Unser Altersvorsorgerechner zeigt dir Zulagen, Steuervorteil und Endvermögen für deine eigenen Zahlen.
  • Anlage: Erlaubt sind Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 von 7 und Staatsanleihen. Eine Beitragsgarantie ist möglich, aber kein Muss mehr. Einzelaktien, Zertifikate und Krypto sind ausgeschlossen.
  • Steuer: In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, versteuert wird erst die Auszahlung im Alter (nachgelagerte Besteuerung).
  • Frühstartrente: Kabinettsbeschluss am 12. August 2026, erste Lesung im Bundestag am 25. September 2026. Beschlossen ist sie noch nicht. 10 € im Monat vom Staat für Kinder ab 6 Jahren.

Was ist das Altersvorsorgedepot überhaupt?

Die Altersvorsorge in Deutschland steht auf drei Säulen: der gesetzlichen Rente (Säule 1), der betrieblichen Altersvorsorge (Säule 2) und der privaten Vorsorge (Säule 3). Das Altersvorsorgedepot gehört in die dritte Säule, es ist die staatlich geförderte, private Vorsorge, die du selbst aufbaust. Eine Übersicht über alle Bausteine findest du in unserem Ratgeber zur privaten Altersvorsorge.

Vereinfacht gesagt ist es ein Depot mit Steuer- und Förder-Bonus: Du zahlst monatlich oder jährlich Geld ein, investierst es in breit gestreute Welt-ETFs oder Fonds, und der Staat legt über Zulagen und Steuervorteile etwas obendrauf. Der große Unterschied zur alten Riester-Rente: keine teuren Garantien, die die Rendite auffressen, und ein gesetzlicher Kostendeckel für die Standardlösung. Damit wird erstmals das umgesetzt, was Privatanleger seit Jahren selbst machen, nur eben mit staatlicher Förderung.

Wer darf so ein Depot anbieten? Banken, Lebensversicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker. Zusätzlich hat die Koalition ein staatlich organisiertes Altersvorsorgedepot angekündigt, dessen konkrete Umsetzung aber noch offen ist.

Der Status: Was ist beschlossen und was noch nicht?

Weil zu diesem Thema viele veraltete Zahlen kursieren, hier der saubere Stand (13. Oktober 2026):

  • Beschlossen ist das Altersvorsorgedepot. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag verabschiedet, am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat zugestimmt. Die neuen Produkte dürfen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
  • Geändert gegenüber dem Entwurf: Die ursprünglich diskutierte Cent-Förderung (30/20 Cent) wurde im Gesetzgebungsverfahren durch eine prozentuale Förderung (50 % / 25 %) ersetzt, und der Kostendeckel des Standarddepots wurde von 1,5 % auf 1,0 % gesenkt. Wer noch ältere Artikel liest, findet daher oft falsche Werte.
  • Noch offen sind die Produkte. Viele Anbieter haben inzwischen Preise genannt, aber nach unserem Kenntnisstand ist noch kein Altersvorsorgedepot zertifiziert. Ein endgültiges Preis- und Leistungsverzeichnis liegt bei keinem Anbieter vor. Alle bislang genannten Konditionen sind Ankündigungen und können sich bis zum Start ändern.
  • Im Verfahren ist die Frühstartrente. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen, am 25. September 2026 hat der Bundestag ihn in erster Lesung beraten (Drucksache 21/7864). Bundestag und Bundesrat müssen noch abschließend zustimmen, Details können sich also ändern.

Welche Anbieter starten und was sie kosten

Das ist die entscheidende Frage, denn das Gesetz gibt nur eine Obergrenze vor, keinen Preis. Seit Oktober 2026 liegen von den meisten großen Anbietern Zahlen vor, und die beiden größten Neobroker unterbieten sich gegenseitig. Wichtig vorab: verbindlich ist noch keine dieser Angaben. Endgültig stehen die Konditionen erst, wenn ein Produkt zertifiziert ist und das offizielle Preis- und Leistungsverzeichnis vorliegt.

Trade Republic: ETF-Kosten „langfristig“ erstattet

Trade Republic hat sein Altersvorsorgedepot am 13. Oktober 2026 vorgestellt. Laut Pressemitteilung fallen keine laufenden Depotgebühren und keine Kosten für die Ausführung von Sparplänen an. Dazu kommen „mehrere Dutzend der beliebtesten ETFs von BlackRock, DWS und Vanguard langfristig ohne Produktkosten“, also Fonds der Marken iShares, Xtrackers und Vanguard. Medienberichten zufolge sind es mehr als 50 ETFs; eine offizielle Liste gibt es noch nicht.

GebührStandarddepotSelbst entscheiden
Depotführung0 €0 €
Sparpläne0 €0 €
Einzelne Käufe und Verkäufekeine Angabe1 € pro Order
Laufende ETF-Kosten0 %, „langfristig“ ohne Enddatum0 % bei ausgewählten ETFs, sonst normale TER
Quelle: Pressemitteilung von Trade Republic vom 13.10.2026; Ordergebühr, Standarddepot-Aufbau und Zusatzfunktionen laut Finanztip vom 13.10.2026.

Das Standarddepot besteht aus zwei Bausteinen: einem breit gestreuten Aktien-ETF und einem globalen Anleihen-ETF. Welche Fonds das sind, steht noch nicht fest. Laut Finanztip schlägt Trade Republic 90 % Aktien und 10 % Anleihen vor, du kannst die Aufteilung aber ändern. Vorgesehen sind außerdem ein Auszahlplan, ein digitaler Wechselservice für bestehende Riester-Verträge und die förderunschädliche Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie. Abschließen kannst du frühestens am 1. Januar 2027, bis dahin plant Trade Republic eine Warteliste. Einen Bonus oder ein Gewinnspiel gibt es bisher nicht.

Das Kleingedruckte: Die ETF-Kosten fallen weiter im Fonds an. Trade Republic erstattet sie und legt sie wieder an, Mitgründer Christian Hecker sprach gegenüber der WirtschaftsWoche von einer monatlichen Reinvestition. „Langfristig“ ist kein vertragliches Versprechen, sondern eine freiwillige Leistung, die der Anbieter ändern kann. Spreads beim Kauf und Verkauf bleiben, und für ETFs außerhalb der Auswahl zahlst du die normalen Fondskosten. Eine Garantievariante hat Trade Republic nicht angekündigt. Hecker begründet das Angebot so: „Entscheidend ist jetzt, dass diese Förderung auch wirklich bei den Menschen ankommt und nicht in hohen Gebühren bei Banken und Versicherungen hängenbleibt.“ Zu Trade Republic.

Scalable Capital: 0 € Gebühren und Rentenbonus für 17 ETFs

Scalable Capital hat seine Konditionen schon im August genannt und am 9. Oktober 2026 nachgelegt. Die Gebührenübersicht ist unverändert, neu ist der Rentenbonus im Depot zum Selbstentscheiden.

GebührStandarddepotSelbst entscheiden
Konto und Depot0 €0 €
Sparpläne0 €0 €
Ein- und Auszahlungen0 €0 €
Käufe und Verkäufe0 €0 € mit PRIME+, 0,99 € mit FREE
Laufende ETF-Kosten0 % p. a. in 2027, danach offenab 0 % p. a., Rentenbonus für 17 ETFs
Quelle: Gebührenübersicht auf de.scalable.capital/altersvorsorgedepot und Sonderkonditionen, abgerufen am 13.10.2026.

So funktioniert der Rentenbonus: Ab dem 1. Januar 2027 schreibt Scalable dir für ausgewählte ETFs die laufenden Produktkosten (TER) gut. Der Bonus wird täglich berechnet, quartalsweise gutgeschrieben und automatisch wieder angelegt. Voraussetzung ist, dass du den ETF am letzten Tag des Quartals hältst und dafür einen aktiven Sparplan hast. Die Liste umfasst derzeit 17 ETFs von Xtrackers, iShares und Vanguard, darunter der Scalable MSCI AC World Xtrackers (LU2903252349), der Xtrackers FTSE All-World (IE000L6ZMMC4) und der Vanguard FTSE Global All-Cap (IE000VAHT5T0). Ein klassischer MSCI-World-ETF ist nicht dabei. Wer schon jetzt im normalen Scalable-Depot in diese ETFs investiert, bekommt den Bonus auf Nettoneuanlagen vom 9. Oktober bis 31. Dezember 2026 ebenfalls, sofern er bis 31. Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot eröffnet.

Das Kleingedruckte: Im Standarddepot gelten die 0 % laut Fußnote nur für ausgewählte ETFs und nur bis zum 31.12.2027. Was danach kostet, nennt Scalable auf seinen Seiten nicht mehr; die im August berichtete Obergrenze von 0,15 % pro Jahr findet sich dort nicht. Auch den Rentenbonus kann Scalable laut Sonderkonditionen „anpassen, einschränken oder einstellen“. Das Standarddepot besteht aus einem Aktien- und einem Anleihe-ETF, deren Aufteilung sich mit dem Alter automatisch Richtung Anleihen verschiebt. Welche Fonds das sind, verrät Scalable noch nicht. Eine Beitragsgarantie gibt es in keiner Variante.

Weiter läuft das Gewinnspiel: Wer das Altersvorsorgedepot bis 31. Dezember 2026 seinem Konto hinzufügt, nimmt an der Verlosung eines Bonus in Höhe der maximalen Grundzulage (540 € im Jahr) bis zum Renteneintritt teil. Laut Teilnahmebedingungen gibt es insgesamt fünf Gewinner. Zum Angebot von Scalable Capital.

Trade Republic oder Scalable Capital?

Im Standarddepot liegt Trade Republic auf dem Papier vorn: Beide verlangen keine Gebühren, aber nur Trade Republic stellt die ETF-Kosten über 2027 hinaus in Aussicht. Im Depot zum Selbstentscheiden liegen beide nahezu gleichauf. Einzelorders kosten bei Scalable 0 € mit PRIME+ oder 0,99 € mit FREE, bei Trade Republic 1 €. Trade Republic erstattet die Kosten von deutlich mehr ETFs, nennt aber noch keine Liste und keine Bedingungen. Bei Scalable ist die Liste öffentlich, dafür brauchst du für jeden Bonus-ETF einen aktiven Sparplan.

Die Unterschiede sind klein: Bei 30.000 € Depotwert und einem ETF mit 0,20 % TER geht es um 60 € im Jahr. Wichtiger ist, dass beide Erstattungen freiwillig sind. Und ein Wechsel ist in den ersten fünf Vertragsjahren nicht gratis, abgebender und aufnehmender Anbieter dürfen je bis zu 150 € verlangen. Wähle deinen Anbieter deshalb mit Blick auf mindestens fünf Jahre, nicht nach der besten Aktion im Oktober 2026.

👉
Zu den Angeboten: Trade Republic und Scalable Capital Altersvorsorgedepot. Beide Links sind Affiliate-Links.

Weitere Anbieter im Überblick

AnbieterAngekündigte Konditionen
flatexDEGIRO„Standarddepot Core“ ohne Depot- und Vertragsgebühren, Produktkosten mindestens 5 Jahre erstattet, danach höchstens 0,07 % p. a.
Smartbroker+Keine Depot-, Sparplan- und Ordergebühren, ETF-Kosten in den ersten 3 Jahren erstattet
Sparkassen (Deka)Standarddepot mit Deka-ETFs für 0,1 % p. a., Depot und Zulagenverwaltung kostenlos
DWSStandarddepot-Varianten zwischen 0,42 % und 0,65 % p. a.
Union Investment„UniVorsorge Basis“ 0,55 % p. a., „UniVorsorge Pro“ 1,0 % p. a.
QuirionStart mit kostenfreiem Angebot angekündigt
comdirectPreise noch offen, 50 € Early-Bird-Prämie für die unverbindliche Vormerkung
INGAngebot angekündigt, Konditionen noch offen
Quelle: Stiftung Warentest vom 13.10.2026; comdirect laut eigener Ankündigung. Alle Angaben ohne Gewähr und vor Zertifizierung.

Die Spanne reicht von 0 % bei den Neobrokern bis an den gesetzlichen Deckel von 1,0 %. Filialbanken sind nicht automatisch teuer: Sparkassen-Kunden kommen mit 0,1 % aus, bei Union Investment, der Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, sind es 0,55 bis 1,0 %. Zur Vormerkung bei comdirect.

Warnung zum Versicherungsmantel: Auch Lebensversicherer dürfen Altersvorsorgedepots anbieten. Dort steckt das Depot in einem Versicherungsvertrag, was zusätzliche Abschluss- und Verwaltungskosten bedeutet. Genau diese Kostenschicht hat Riester unattraktiv gemacht. Vergleiche deshalb nicht „Altersvorsorgedepot gegen Altersvorsorgedepot“, sondern die tatsächlichen Effektivkosten.

Wie stark der Unterschied wirkt, kannst du selbst durchrechnen: Unser Altersvorsorgerechner zeigt, was aus deiner Sparrate bis zur Rente wird und was ein Prozentpunkt Kosten über Jahrzehnte kostet.

Abschied von der Garantie-Pflicht

Der größte Webfehler von Riester war die gesetzliche Beitragsgarantie: Anbieter mussten zusichern, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Diese Garantie kostet Rendite, weil ein großer Teil des Geldes sicher und damit renditeschwach angelegt werden musste.

Das Altersvorsorgedepot bricht mit diesem Dogma. Wenn du das volle Potenzial der Weltmärkte nutzen willst, kannst du eine 100-prozentige Aktienquote fahren. Wer mehr Sicherheit braucht, kann weiterhin Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen, aber das ist kein Muss mehr. Faustregel: Wer noch 20 oder 30 Jahre bis zur Rente hat, kann die schwankungsreichen, aber langfristig renditestärkeren Aktienmärkte für sich arbeiten lassen.

Die staatliche Förderung: So viel legt der Staat drauf

Die Förderung ist das Herzstück. Sie besteht aus der Grundzulage, der Kinderzulage und einem Bonus für Berufseinsteiger. So funktioniert die Grundzulage:

  1. Stufe 1, die ersten 360 €: Für jeden Euro, den du einzahlst, legt der Staat 50 Cent obendrauf, und zwar auf deine ersten 360 € im Jahr. Das sind bis zu 180 € Zulage.
  2. Stufe 2, von 360 € bis 1.800 €: Auf jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 € gibt es noch 25 Cent. Das sind bis zu weitere 360 € Zulage.
  3. Maximum: Wer die vollen 1.800 € im Jahr (also 150 € im Monat) bespart, bekommt insgesamt 540 € vom Staat dazu. Dein Depot wächst dann jedes Jahr um 2.340 €, obwohl du nur 1.800 € aus deinem Netto abzweigst. Das ist eine Förderquote von 30 % auf dein eingesetztes Kapital, noch vor dem ersten Cent Kursgewinn.

Mindestbeitrag: 120 € im Jahr, also 10 € im Monat. Darunter gibt es keine Zulage.

Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das deinem Vertrag zugeordnet ist, legt der Staat einen Euro pro eingezahltem Euro dazu, maximal 300 € pro Kind und Jahr. Den Höchstbetrag erreichst du also schon bei 300 € Eigenbeitrag (25 € im Monat). Die Kinderzulage wird nicht vom Grundzulagen-Topf abgezogen, sie kommt obendrauf.

Berufseinsteiger-Bonus: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, bekommt einmalig 200 € geschenkt. Ein starker Anreiz, früh anzufangen, denn beim langfristigen Vermögensaufbau ist Zeit der wichtigste Faktor.

Nicht erwerbstätige Partner (mittelbare Förderung): Wer selbst nicht förderberechtigt ist, kann über den Partner gefördert werden. Die Grundzulage beträgt dann 50 % der Einzahlungen des Partners, gedeckelt auf 175 €. Kinderzulagen gibt es in voller Höhe. Einen eigenen Mindestbeitrag von 120 € im Jahr musst du trotzdem leisten. Für Paare mit einem alleinverdienenden Partner ist das der rechnerisch attraktivste Baustein des ganzen Systems.

Zulage oder Steuervorteil? Beides zusammen geht nicht doppelt. Du gibst Einzahlungen plus erhaltene Zulagen in der Steuererklärung an; Finanzamt und Zulagenstelle führen automatisch eine Günstigerprüfung durch. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, bekommst du die Zulage in den Vertrag und die Differenz über die Steuer. Bei 1.800 € Eigenbeitrag, 540 € Zulage und einem Grenzsteuersatz von 33,3 % liegt die theoretische Steuererstattung bei rund 770 €, also etwa 230 € über der Zulage. Je höher dein Steuersatz, desto mehr verschiebt sich die Förderung in Richtung Steuervorteil.

🧮
Rechne es für dich aus: Wie viel Zulage du bekommst und ob dir die Günstigerprüfung zusätzlich Steuern spart, hängt von Einkommen, Kindern und Sparrate ab. Unser Altersvorsorgerechner ermittelt beides und zeigt, was bis zur Rente daraus wird.

Wie viel darf ich einzahlen? Mit Zulagen gefördert werden Beiträge bis 1.800 € pro Jahr. Zusätzlich gibt es einen absoluten Maximalbetrag pro Vertrag von 6.840 € pro Jahr. Die 5.040 € oberhalb der Fördergrenze bringen aber keine zusätzliche Zulage und keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Warum das für die meisten keine gute Idee ist, steht unten im Steuer-Abschnitt.

Rechenbeispiel 1: Der Single (Max, 35 Jahre)

Max ist 35, ledig und will das Maximum aus der Förderung holen. Annahmen:

  • Monatlicher Eigenbeitrag: 150 € (1.800 € im Jahr)
  • Staatliche Zulage: 540 € im Jahr (180 € aus Stufe 1, 360 € aus Stufe 2)
  • Summe im Depot pro Jahr: 2.340 €
  • Laufzeit: 32 Jahre (bis 67)
  • Angenommene Rendite nach Kosten: 6 % pro Jahr

Allein durch Einzahlungen liegen nach 32 Jahren 74.880 € im Depot, davon stammen 17.280 € direkt vom Staat. Mit einer angenommenen Rendite von 6 % pro Jahr wächst das Depot dank Zinseszins auf rund 213.000 € an. Aus 57.600 € eigenem Einsatz wird so ein sechsstelliges Vermögen, die staatliche Zulage wirkt dabei wie ein zusätzlicher Renditeturbo.

Rechenbeispiel 2: Die Familie (Julia & Tom, 2 Kinder)

Julia und Tom haben zwei Kinder. Julia bespart das Depot, beide Kinderzulagen sind ihrem Vertrag zugeordnet. Annahmen:

  • Eigener Sparbetrag: 100 € im Monat (1.200 € im Jahr)
  • Grundzulage: 390 € (50 % auf die ersten 360 € = 180 €, plus 25 % auf die restlichen 840 € = 210 €)
  • Kinderzulage (2 Kinder): 600 € (der Eigenbeitrag von 1.200 € liegt über den 300 €, die pro Kind für die volle Zulage nötig sind)
  • Staatliche Zulage gesamt: 990 € im Jahr
  • Summe im Depot pro Jahr: 2.190 €

Julia zahlt also 1.200 € ein und fast denselben Betrag (990 €) legt der Staat obendrauf. Das ist eine Förderquote von rund 82 % auf den Eigenbeitrag. Über 25 Jahre summiert sich das bei 6 % Rendite auf etwa 120.000 €, bei einem Eigenaufwand von nur 30.000 € über die gesamte Laufzeit.

Der Effekt wird noch größer, wenn ein Partner nicht erwerbstätig ist: Dann lohnt es sich, die Kinderzulagen dem mittelbar geförderten Vertrag zuzuordnen. Bei 120 € eigener Einzahlung und 1.200 € Einzahlung des Partners kommen dort 175 € Grundzulage plus 600 € Kinderzulage an, also 775 € Förderung auf 120 € Eigenbeitrag.

Hinweis: Beide Beispiele sind Modellrechnungen mit einer angenommenen Rendite von 6 % pro Jahr; tatsächliche Kapitalmarktrenditen schwanken und sind nicht garantiert. Kosten des jeweiligen Anbieters sind nicht abgezogen. Mit deinen eigenen Zahlen rechnest du im Altersvorsorgerechner.

Das Standarddepot: die Fertiglösung mit Kostendeckel

Das Standarddepot ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Einsteigervariante für alle, die sich die Fondsauswahl nicht selbst zutrauen. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten oder per Kooperation auf das eines Partners verweisen. So funktioniert es:

  • Zwei vorausgewählte Fonds: Einer muss risikoarm sein (SRI-Risikoklasse 1 oder 2), der andere chancenorientierter (Klasse 3, 4 oder 5).
  • Aufteilung: Der Anbieter legt sie fest, du darfst sie anpassen.
  • Automatisches Umschichten: Ab einem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor dem geplanten Rentenbeginn muss der Anbieter dein Guthaben in Richtung des risikoärmeren Fonds umschichten.
  • Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen die durchschnittliche jährliche Rendite über die Vertragslaufzeit um höchstens 1,0 Prozentpunkte mindern.
  • Ohne Beratung: Du musst das Standarddepot komplett digital abschließen können.

Der wichtigste Punkt: Der 1,0- %-Deckel gilt nur für das Standarddepot, nicht für das Altersvorsorgedepot allgemein. Wählst du deine ETFs selbst, greift kein gesetzlicher Deckel, dafür kannst du deutlich günstiger fahren. Steckt das Depot in einem Versicherungsmantel, kann es teurer werden.

Zur Einordnung: Ein Standard-Welt-ETF wie der Vanguard FTSE All-World (ISIN: IE00BK5BQT80) kostet 0,19 % laufende Kosten pro Jahr (TER), die Invesco-Variante 0,15 %. Ein Prozent ist im Vergleich dazu viel, gemessen an alten Riester-Rentenversicherungen dagegen günstig. Der Deckel ist eine Obergrenze, kein Qualitätsmerkmal: Über 30 Jahre kann der Unterschied zwischen 1,0 % und 0,15 % einen fünf- bis sechsstelligen Betrag am Ende ausmachen. Genau deshalb ist der Anbietervergleich hier wichtiger als bei einem normalen Depot.

Was darf ins Depot?

Das Gesetz arbeitet mit einer Positivliste und knüpft sie an den Summary Risk Indicator (SRI), die Risikokennzahl aus dem Produktinformationsblatt. Sie reicht von 1 (schwankungsarm) bis 7 (hochspekulativ). Erlaubt sind:

  • Fonds und ETFs der Risikoklassen 1 bis 5: Breit gestreute Aktien-ETFs auf den MSCI World, den FTSE All-World oder den MSCI ACWI IMI liegen meist in Klasse 4 und sind damit zulässig.
  • Anleihen von EU-Staaten sowie deutschen Ländern und Gemeinden: meist Klasse 1 bis 3, für mehr Stabilität Richtung Rentenbeginn.
  • Garantieprodukte: optional mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie für sicherheitsorientierte Sparer.

Ausgeschlossen sind: Aktien einzelner Unternehmen, Zertifikate, Kryptowährungen und andere komplexe oder spekulative Wertpapiere. Das Altersvorsorgedepot ist also kein Ersatz für dein freies Depot, sondern ein bewusst eingezäunter Rentenbaustein.

Zwei Einschränkungen in der Praxis: Erstens kann sich die SRI-Einstufung eines Fonds verschieben, weil sie von der Marktentwicklung der vergangenen Jahre abhängt. Zweitens entscheidet am Ende dein Anbieter, welche der zulässigen Fonds er im Altersvorsorgedepot überhaupt anbietet. Für die meisten Einsteiger ist ohnehin ein einziger, breit gestreuter Welt-ETF die einfachste und solideste Wahl. Welcher Broker dein freies Depot am günstigsten führt, zeigt unser Vergleich:

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Steuern: nachgelagerte Besteuerung einfach erklärt

Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, grob: heute sparen, später versteuern.

  • In der Ansparphase: Erträge, Dividenden und Kursgewinne im Depot bleiben steuerfrei. Es fällt keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an, solange das Geld im Vertrag arbeitet. Auch Umschichten und Rebalancing lösen keine Steuer aus, der Zinseszins wirkt ungebremst. Zusätzlich kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben angeben, die Günstigerprüfung sichert dir den höheren Vorteil aus Zulage oder Steuerersparnis. Die Zulagen selbst bleiben steuerfrei.
  • In der Auszahlphase: Erst wenn du dir das Geld im Alter auszahlen lässt, versteuerst du es mit deinem dann gültigen persönlichen Steuersatz, der im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben. Das ist derselbe Mechanismus, den du von der Rürup-Rente kennst, nur flexibler.

Warum du trotzdem selten mehr als 1.800 € einzahlen solltest: Einzahlen darfst du bis 6.840 € pro Jahr. Für die 5.040 € oberhalb der Fördergrenze bekommst du aber weder Zulage noch zusätzlichen Steuerabzug. Der einzige Vorteil ist die entfallende Vorabpauschale. Dem steht ein handfester Nachteil gegenüber: Bei der Auszahlung wird das gesamte Depotvermögen mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, nicht nur mit 26,375 % Abgeltungsteuer und ohne Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag. Das frisst den Vorabpauschale-Vorteil in vielen Fällen auf. Für die meisten ist die bessere Kombination: die geförderten 1.800 € ins Altersvorsorgedepot, alles darüber in ein freies Depot mit ETF-Sparplan.

Auch ein zweiter Vertrag hilft nicht: Die Förderung gibt es nur auf die ersten 1.800 € pro Jahr, egal auf wie viele Verträge du sie verteilst.

Auszahlung: Wann und wie du an dein Geld kommst

Das Altersvorsorgedepot ist zweckgebunden für die Rente, es ist kein Tagesgeldkonto für Zwischendurch. Die wichtigsten Regeln:

  • Frühester Start: Die Auszahlungsphase kann frühestens mit 65 Jahren beginnen, spätestens muss sie mit 70 starten. Beziehst du schon vorher gesetzliche Rente oder eine Beamtenpension, geht es früher.
  • Teilauszahlung: Zu Beginn der Auszahlphase kannst du dir bis zu 30 % des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen.
  • Der Rest: läuft entweder als Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht, oder als lebenslange Leibrente (optional mit 10- oder 20-jähriger Rentengarantiezeit), die dich gegen das Risiko absichert, sehr alt zu werden.
  • Vorzeitige Entnahme: ist möglich, aber teuer. Eine förderschädliche Verwendung bedeutet, dass du alle erhaltenen Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen musst. Die Gewinne, die aus der Anlage der Zulagen entstanden sind, darfst du behalten.
  • Ausnahme Eigenheim: Eine Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie gilt nicht als förderschädlich, auch nicht für eine energetische Sanierung oder einen altersgerechten Umbau. Aber: Diese Option ist nicht mehr automatisch in jedem Vertrag enthalten, die Anbieter dürfen selbst entscheiden, ob sie sie aufnehmen. Wenn dir das wichtig ist, muss es vor Vertragsabschluss auf die Checkliste.

Selbstständige und der Anbieterwechsel

Zwei oft übersehene Verbesserungen. Erstens wird die Förderung auf Selbstständige ausgeweitet, die bisher von Riester ausgeschlossen waren. Zweitens darfst du in der Ansparphase beliebig oft den Anbieter wechseln, du bist also nicht mehr auf Lebenszeit an einen teuren Vertrag gebunden.

Kostenlos ist der Wechsel allerdings nicht immer. In den ersten fünf Vertragsjahren darf der abgebende Anbieter bis zu 150 € verlangen und der aufnehmende Anbieter ebenfalls bis zu 150 € (Art. 6 Nr. 1 S. 11 Altersvorsorgereformgesetz). Ein Wechsel in den ersten fünf Jahren kann dich also bis zu 300 € kosten. Läuft dein Vertrag fünf Jahre oder länger, soll der Wechsel kostenfrei sein. Bleibst du beim gleichen Anbieter und wechselst nur das Produkt, zahlst du ebenfalls nichts.

Zum Vergleich: Beim Übertrag eines normalen Depots dürfen Anbieter gar keine Gebühren verlangen, das hat der Bundesgerichtshof 2004 entschieden (Az. XI ZR 200/03). Praktische Konsequenz: Wähle den ersten Anbieter sorgfältig, statt darauf zu bauen, dass du später gratis wechseln kannst.

Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz: Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, laufen weiter, werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt, und du kannst sie weiter besparen. Neue Riester-Verträge können ab 2027 aber nicht mehr abgeschlossen werden. Betroffen sind rund 15 Millionen Verträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 240 Milliarden Euro.

Der Wechsel ins neue System soll unbürokratisch werden: Laut Scalable Capital reicht künftig die Angabe von bisherigem Anbieter, Produkt und Vertragsnummer, den Rest klären Anbieter und Zulagenstelle untereinander.

Wer besser nicht wechselt: Geringverdienende mit mehreren Kinderzulagen im Riester-Vertrag. Die ursprüngliche Riester-Zielgruppe profitiert im neuen System nach Berechnungen von Finanztip deutlich weniger als Durchschnitts- und Gutverdiener. Ob sich der Umstieg für dich lohnt, hängt an Kosten und Garantien deines Altvertrags. Unser Leitfaden hilft bei der Entscheidung: Riester kündigen oder beitragsfrei stellen?

Frühstartrente: 10 Euro im Monat für Kinder

Status: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen, am 25. September 2026 folgte die erste Lesung im Bundestag. Gesetz ist die Frühstartrente damit noch nicht. Im weiteren parlamentarischen Verfahren können sich Details ändern.

Die Idee: Der Staat legt den Grundstein für die Altersvorsorge schon im Kindesalter. Vorgesehen ist:

  • Betrag: 10 € im Monat vom Staat, also 120 € im Jahr, eingezahlt in die kapitalgedeckte Altersvorsorge des Kindes.
  • Alter: ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag. Über zwölf Jahre also maximal 1.440 € geschenktes Startkapital.
  • Voraussetzung: erster Wohnsitz des Kindes in Deutschland. Der Anspruch knüpft an den Kindergeldbezug an, damit es bürokratiearm bleibt.
  • Start: voraussichtlich 2027. Erster berechtigter Jahrgang ist 2020, die Beiträge sollen rückwirkend ab 1. Januar 2026 gutgeschrieben werden. In den Folgejahren kommt jeweils der nächste Sechsjährigen-Jahrgang hinzu; ältere Jahrgänge sollen laut Eckpunktepapier ab 2029 nachgezogen werden.
  • Eltern müssen aktiv werden: Ein individuelles Depot entsteht nicht automatisch. Ohne Standarddepot-Vertrag legt die Deutsche Bundesbank das Geld kollektiv an. Der Anspruch kann bis zum 35. Lebensjahr in einen eigenen Altersvorsorgevertrag überführt werden (im Entwurf von 25 auf 35 Jahre angehoben), danach fällt er an den Bundeshaushalt zurück.
  • Zweckbindung: Anders als bei einem klassischen Juniordepot steht das Geld mit 18 nicht für Führerschein oder Studium bereit. Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr vorgesehen.
  • Aufstocken: Eltern und Großeltern können privat bis zu 6.840 € pro Jahr zusätzlich einzahlen. Für Standarddepot-Verträge gilt auch hier der Effektivkostendeckel von 1 %.

Die Kritik: Weil die Depoteröffnung von der Eigeninitiative der Eltern abhängt, dürften finanzaffine Familien schneller handeln. Henriette Peucker vom Deutschen Aktieninstitut nennt den Verzicht auf eine automatische Depoteröffnung eine verschenkte Chance. Ein Instrument, das Vermögensunterschiede abbauen soll, könnte sie so teilweise fortschreiben.

Wer für den Nachwuchs schon heute vorsorgen will, muss nicht auf das Gesetz warten: Mit einem Kinder- bzw. Juniordepot lässt sich der Zinseszinseffekt über einen ETF-Sparplan bereits jetzt nutzen, und zwar ohne Zweckbindung bis 65.

Altersvorsorgedepot, Riester oder freier ETF-Sparplan?

Das Altersvorsorgedepot ersetzt Riester und kombiniert dessen Förderung mit den Vorteilen eines ETF-Depots. Gegenüber einem freien ETF-Sparplan punktet es mit Zulagen, Steuervorteil und steuerfreiem Wachstum in der Ansparphase. Dafür ist das Geld bis zur Rente gebunden und die Auszahlung wird später voll besteuert.

  • Altersvorsorgedepot: staatliche Zulagen und Steuervorteil, Kostendeckel im Standarddepot, aber zweckgebunden bis 65 bis 70 und begrenzte Fondsauswahl.
  • Freier ETF-Sparplan: maximale Flexibilität und jederzeit verfügbar, ohne Zulagen; Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer, dafür mit 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs und Sparerpauschbetrag.
  • Betriebliche Altersvorsorge: ein dritter Baustein mit eigenen Regeln, den du parallel prüfen solltest. Details in unserem Ratgeber zu Vor- und Nachteilen der bAV.

Für die meisten ergibt eine Kombination Sinn: die geförderten 1.800 € im Altersvorsorgedepot voll ausschöpfen und darüber hinaus flexibel im freien Depot weitersparen. Wenn dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, ist das eine dritte, oft ungenutzte Quelle. Wie du in der Rentenphase clever entnimmst, zeigen wir im Leitfaden zur Auszahlungsstrategie.

So bereitest du dich jetzt vor

Bis die ersten Anbieter zertifizierte Produkte und endgültige Preisverzeichnisse vorlegen, kannst du die Zeit nutzen:

  1. Sparrate festlegen: Plane idealerweise die geförderten 1.800 € im Jahr (150 € im Monat) ein, um die volle Grundzulage von 540 € mitzunehmen. Rechne mit unserem Altersvorsorgerechner durch, was das für deine Rente bedeutet.
  2. Zulagen sortieren: Kinderzulagen dem Vertrag zuordnen, in dem sie am meisten bringen. Bei Paaren mit einem nicht erwerbstätigen Partner ist das fast immer der mittelbar geförderte Vertrag.
  3. Konditionen abwarten und vergleichen: Nicht auf den Kostendeckel schauen, sondern auf die tatsächlichen Effektivkosten, die ETF-Auswahl und darauf, ob die Immobilien-Entnahme im Vertrag enthalten ist. Prüfe auch, ob eine ETF-Kostenerstattung befristet ist oder an Bedingungen wie einen Sparplan hängt. Unverbindliche Vormerkungen kosten dich nichts und binden dich nicht: Scalable Capital nimmt Vormerkungen bereits an, Trade Republic plant eine Warteliste, comdirect koppelt seine an eine 50-€-Aktion.
  4. Schon heute starten: Du musst nicht bis 2027 warten. Einen kostengünstigen ETF-Sparplan kannst du sofort einrichten, etwa bei Trade Republic oder Scalable Capital, zwei der günstigsten Anbieter für Welt-ETFs. So nutzt du den Zinseszins schon jetzt und steigst 2027 zusätzlich ins geförderte Depot ein.
  5. Asset Allocation klären: Für den langen Horizont ist ein breit gestreuter Welt-ETF oder ein 70/30-Portfolio eine bewährte Basis.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Das Gesetz ist seit Ende Mai 2026 in Kraft. Die Anbieter dürfen die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Vormerken kannst du dich bei einigen Anbietern schon jetzt.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die maximale Grundzulage beträgt 540 € pro Jahr (bei 1.800 € Eigenbeitrag), plus bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus für unter 25-Jährige. Ist deine Steuerersparnis höher als die Zulage, bekommst du über die Günstigerprüfung die Differenz zusätzlich. Deine persönliche Förderung berechnet unser Altersvorsorgerechner.

Was kostet das Altersvorsorgedepot?

Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Effektivkostendeckel von 1,0 % pro Jahr. Bei selbst zusammengestellten Depots gibt es keinen Deckel, sie können günstiger, in einem Versicherungsmantel aber auch teurer sein. Trade Republic und Scalable Capital verlangen keine Depot- und Sparplangebühren und erstatten die Kosten ausgewählter ETFs, Trade Republic „langfristig“, Scalable im Standarddepot zugesagt bis Ende 2027. Sparkassen nennen 0,1 % pro Jahr, Union Investment 0,55 bis 1,0 %. Verbindlich sind diese Zahlen noch nicht.

Sind ETFs im Altersvorsorgedepot wirklich steuerfrei?

In der Ansparphase ja, Erträge und Kursgewinne werden dort nicht besteuert und es fällt keine Vorabpauschale an. Besteuert wird erst die Auszahlung im Alter, dann aber mit dem persönlichen Steuersatz und ohne Teilfreistellung.

Was kostet ein Anbieterwechsel?

In den ersten fünf Vertragsjahren bis zu 150 € beim abgebenden und bis zu 150 € beim aufnehmenden Anbieter, insgesamt also maximal 300 €. Ab dem sechsten Jahr soll der Wechsel kostenfrei sein.

Kann ich mir das Geld vorzeitig auszahlen lassen?

Nur unter Verlust der Förderung: Zulagen und Steuerersparnisse musst du zurückzahlen, die Gewinne aus den Zulagen darfst du behalten. Regulär beginnt die Auszahlung frühestens mit 65 Jahren, zu Beginn sind bis zu 30 % als Einmalbetrag möglich. Eine Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum ist nicht förderschädlich, muss aber im Vertrag vorgesehen sein.

Lohnt sich der Wechsel von Riester?

Oft ja, weil das Altersvorsorgedepot günstiger ist und höhere Renditechancen bietet. Eine Ausnahme sind Geringverdienende mit mehreren Kinderzulagen, die im alten System häufig besser stehen. Es kommt auf Kosten und Garantien deines bestehenden Vertrags an, rechne es individuell durch.

Fazit

Mit dem Altersvorsorgedepot bekommt Deutschland endlich eine private Altersvorsorge, die zum 21. Jahrhundert passt: staatlich gefördert mit bis zu 540 € Grundzulage, ohne renditefressende Garantiepflicht und mit der Freiheit, in echte ETFs zu investieren. Der Preiskampf hat schon vor dem Start begonnen, und das ist die beste Nachricht für Sparer: Mit Trade Republic und Scalable Capital bieten die zwei größten Neobroker das Depot ohne Gebühren an, und selbst Sparkassen bleiben mit 0,1 % weit unter der gesetzlichen Obergrenze von 1,0 %.

Zwei Dinge solltest du mitnehmen. Erstens: Warte mit dem Abschluss, bis zertifizierte Produkte und echte Preisverzeichnisse vorliegen; Ankündigungen sind keine Konditionen. Zweitens: Wer den Zinseszins maximal nutzen will, fängt nicht erst 2027 an, sondern baut schon heute über einen günstigen ETF-Sparplan Vermögen auf, etwa bei Trade Republic oder Scalable Capital. Weitere Bausteine findest du in unserer Themenübersicht Altersvorsorge.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand des verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetzes wieder (Stand: 13. Oktober 2026). Die Frühstartrente befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, und die genannten Anbieterkonditionen sind Ankündigungen, keine zertifizierten Preisverzeichnisse. Es handelt sich um redaktionelle Information und keine Anlage- oder Steuerberatung. Links mit „/og/“ sind Affiliate-Links: Schließt du darüber ab, erhalten wir ggf. eine Provision, für dich ändert sich am Preis nichts.

Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft.

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